Herzliche Gratulation zur Geburt Ihres Kindes!
Die Geburt wird von einer Hebamme oder einem Arzt erstattet.
Folgende Urkunden sind dem Geburtsstandesamt vorzulegen:
- Geburtsurkunde beider Elternteile
- Staatsbürgerschaftsnachweise beider Elternteile
- Heiratsurkunde der Eltern
- allenfalls weitere vorzulegende Unterlagen (beispielsweise wenn die uneheliche Kindesmutter bereits einmal verheiratet war, Heiratsurkunde dieser Ehe und Nachweis über die Auflösung dieser Ehe) können vom Geburtsstandesamt eingefordert werden
Die Erstbeurkundung erfolgt gebührenfrei beim Geburtenstandesamt. Jede weitere Geburtsurkunde kann, nach vollständiger Erfassung im ZPR, bei jedem Standesamt in Österreich ausgestellt werden. Die Kosten pro Urkunde betragen € 9,30,-.
Weitere Informationen zum Thema Geburten: