EWR- und Schweizer Bürger:innen sowie deren Angehörige, die sich länger als drei Monate in Österreich aufhalten und sich niederlassen wollen, müssen zusätzlich bei der jeweiligen Bezirkshauptmannschaft, eine Anmeldebescheinigung beantragen - InfoEWR_2026.pdf herunterladen (0.14 MB)